Das Dach eines Hauses ist sein wichtigster Schutz. Daher ist es den meisten Immobilienbesitzern auch ein großes Bedürfnis, das Dach regelmäßig vom Fachmann überprüfen zu lassen. Doch was soll man tun, wenn ein starker Sturm das so gut gepflegte Dach einfach zum Teil mitnimmt und nur noch die Dachsparren stehen lässt? Da ist guter Rat teuer.

Versicherung und Fachmann

Natürlich ist das erste Telefonat, das man nach dem Entdecken eines Sturmschadens am Dach tätigen muss, eines mit der Versicherung! Denn diese ist schnellstmöglich zu informieren, damit sie „zeitnah“ einen Sachverständigen schicken kann, der den Schaden begutachtet.
Danach sollte auch gleich ein Dachdecker informiert werden, der den Schaden im Anschluss beseitigen soll. In den meisten Fällen hat man hierbei die freie Wahl. Nur selten geben die Versicherungen vor, welcher Handwerker die Schadensbehebung durchführen darf.

Es versteht sich von selbst, dass man während der Wartezeit so viele Fotos wie möglich aus den verschiedenen Blickwinkeln vom Schaden aufnimmt. Dies sollte von draußen ebenso vorgenommen werden wie von drinnen, wenn sich die Schäden so weit durchziehen. Zudem sollte der gesamte Schadenvorgang so genau wie möglich, also mit Datum und Uhrzeit / en dokumentiert werden. Dazu gehören natürlich auch die verschiedenen Telefonat mit Versicherer usw.

Reparieren oder erneuern?

Dies ist natürlich sowohl vom Alter des Daches als auch vom Gesamtschaden abhängig. Je größer der Schaden und je älter das Dach, desto eher bekommt man von der Versicherung das Okay für eine komplette Erneuerung. Hierbei gilt es jedoch wachsam zu sein. Denn nicht alle Gutachter / Sachverständige, die von der Versicherung zum Kunden geschickt werden, arbeiten auch tatsächlich für den Geschädigten. Vielmehr kann leicht der Eindruck entstehen, dass der Gutachter im Auftrage der Versicherung für möglichst geringe Ausgaben sorgen soll.

Dies ist der Grund dafür, warum auch der Dachdeckermeister, am besten gemeinsam mit einem oder zwei Mitarbeitern, zeitgleich vor Ort ist, um die Situation einzuschätzen und den Gutachter sofort mit ihrer fachlichen Meinung konfrontieren kann. Denn eines ist sicher: Ist ein Dach zum Teil abgedeckt, sollte schnell zumindest ein Notbehelf, also eine entsprechende Abdeckung verlegt werden. Dies kann natürlich nur der Fachmann. Zudem steht der Hauseigentümer mit fachlicher Unterstützung immer besser vor dem Gutachter da und kann im Zweifelsfall einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.

Selbst mit den Geldern der Versicherung sind die Kosten für eine vollständige Renovierung / Erneuerung von Sturmschäden oft nicht vollständig abgedeckt. Doch es lohnt sich, insbesondere im Fall einer Erneuerung, bei der KfW anzufragen, ob es diesbezüglich eine Finanzierungsunterstützung gibt. Manchmal lassen auch „normale“ Banken mit sich reden und vergeben günstige Kredite.

Von admin