Nicht jede Person, die gerne einen eigenen Wohnraum besitzen möchte, kann das auch in die Tat umsetzen. Meistens fehlt es dazu an finanziellen Mitteln, dass diese Träume und Wünsche nicht Erfüllung gehen können. In der Regel ist es so, dass etwa 25 % Eigenkapital von den zu erwartenden Gesamtkosten zur Verfügung stehen sollten. Viele Interessierte haben diese Summe nicht und dann gilt es, nach Auswegen zu suchen. Ein solcher Ausweg, könnte ein sogenannter Mietkauf sein. Stellt sich nur die Frage, wie funktioniert so ein Mietkauf eigentlich?

Bei einem Mietkauf zahlt der Käufer statt eines einmaligen Kaufpreises, monatliche Mietkaufraten für mehrere Jahre. Diese Raten beinhalten in der Regel die anfallenden Zinsen und einen geringen Tilgungsanteil. Nach Ablauf der Mietkaufzeit, die laut Vertrag 10 bis 20 Jahre beträgt, den Restbetrag auf einen Schlag.

Mietkauf verlangt zwei Verträge

Das ist zum einen der sogenannte Mietvertrag bzw. Mietkaufvertrag, der zwischen Vermieter und Mieter geschlossen wird. In den meisten Verträgen dieser Art wird eine Laufzeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart. Der eigentliche Kaufvertrag, der ebenfalls zwischen den beiden Vertragspartner zustande kommt. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Mieter, die Immobilie (das Mietobjekt) zu einem festgelegten Zeitpunkt zu erwerben. Meistens ist bei diesem Geschäft vorgesehen, dass nach Ende der Mietzeit das Objekt erworben wird. Bei solchen Geschäften ist das Hinzuziehen eines Anwalts, Notars empfehlenswert.

Unterschied Mietkauf – Optionskauf

Optionskauf ist eine andere Bezeichnung für Mietkauf. Hier erwirbt der spätere Käufer das Recht zum späteren Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung zu festgeschriebenen Konditionen. Die Option bezieht sich dabei auf den zu Beginn festgesetzten Kaufpreis, der über eine Sparphase stabil unveränderbar bleibt. Eine solche Ansparzeit kann bis zu 25 Jahre betragen. Der Optionskauf wird im Grundbuch als Vorkaufsrecht eingetragen. Der zukünftige Käufer bewohnt damit seinen späteren Besitz selbst und zahlt eine vertraglich festgelegte Miete, die als Nutzungsgebühr anzusehen ist und während der Laufzeit nicht erhöht werden darf. Die Nutzungsgebühr mindert den Kaufpreis keinesfalls, nebenbei wird die Kaufsumme des Objektes angespart, damit lassen sich teure Bankkredite vermeiden.

Der größte Vorteil des Optionskaufes ist die Schuldenfreiheit des zukünftigen Besitzers, da keine teuren Kredite oder Finanzierungen in Form von Lebens- oder Risikoversicherungen nötig sind. Diesbezüglich werden auch keine SCHUFA-Einträge vorgenommen. Die festgesetzte Miete über die Ansparphase nimmt die zusätzliche Last drohender Mieterhöhungen, zudem ist die vereinbarte Kaufsumme sicher vor Inflation.

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